BEKANNTMACHUNG
Die Ruhefrist der bis zum 31. Dezember 1986 belegten Reihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Mainzweiler, Steinbach, Fürth, Lautenbach und in
Ottweiler, Seminarstraße, läuft in 2017 ab.
Diese Reihengrabstätten werden hiermit gemäß §§ 10 und 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ottweiler vom 25. April 2012 zur Einebnung aufgerufen. Die
Reihengrabstätten sind gekennzeichnet.
Die Nutzungsberechtigten werden satzungsgemäß gebeten, die Grabmale und sonstige Anlagen innerhalb von 3 Monaten (bis spätestens 31.05.2017) zu entfernen. Die Satzung schreibt vor, dass die
Grabmale und sonstige Anlagen danach in das Eigentum der Stadt Ottweiler übergehen.
Einwände gegen den Ablauf der Nutzungszeit sind bis spätestens 31. Mai 2017 bei der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13 a, Zimmer 17, schriftlich geltend zu machen oder zu Protokoll zu
erklären.
Die Friedhofsverwaltung steht Ihnen für Rückfragen selbstverständlich auch telefonisch unter der Nr. 06824/3008-21 zur Verfügung.
gez. Schäfer
Bürgermeister