Im Rahmen der laufenden Instandsetzungs- und Ertüchtigungsarbeiten am Brückenbauwerk BW 670 („Vrilissia-Brücke“) in Ottweiler (Landkreis Neunkirchen) wird am Montag, 18. Mai 2026, in den zweiten Bauabschnitt umgestellt.
Im zweiten Bauabschnitt werden die Arbeiten an den Rand- und Gehwegbereichen der Brücke fortgesetzt. Parallel erfolgen erste Arbeiten am Überbau. Gleichzeitig werden die Entwässerungsabläufe auf dem Bauwerk erneuert.
Mit der Umstellung beginnt zugleich die bereits angekündigte Einbahnregelung auf der B 41 in Fahrtrichtung St. Wendel. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird über ausgeschilderte Umleitungsstrecken geführt.
Mit frischem Brotduft, Kaffeespezialitäten und einem zukunftsweisenden Konzept hat die Steinbacher Traditionsbäckerei Beck am 6. Januar 2026 ihren zweiten Verkaufsstandort eröffnet. In der Brückenstraße 6 b verbindet Inhaberin Birgit Beck klassische Handwerksbäckerei mit Cafébetrieb, sozialem Treffpunkt und wohnortnaher Grundversorgung.
Der Familienbetrieb, der seit Januar 2025 von der gelernten Konditorin geführt wird, bleibt seinen Wurzeln treu: Die Backwaren entstehen weiterhin in der nur wenige Kilometer entfernten Backstube am Stammsitz in der Ottweiler Straße 19 in Ottweiler-Steinbach, wo Firmengründer August Beck bereits 1949 den Grundstein legte. Birgit Beck ist seit 1995 Teil des Betriebs und erfüllt sich mit dem neuen Standort den Wunsch, wieder stärker im Konditoreibereich tätig zu sein.
Die Stadt Ottweiler stellte in einer öffentlichen Informations- und Beteiligungsveranstaltung das neue Radverkehrskonzept vor. Ziel ist es, das bereits seit 1996 bestehende Konzept fortzuschreiben und an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Das vom Planungsbüro Hoffmann-Leichter erarbeitete Konzept verfolgt mehrere Schwerpunkte: Neue Gefahrenquellen im Radverkehr sollen lokalisiert, aktuelle Herausforderungen benannt und konkrete Maßnahmen identifiziert sowie priorisiert werden. Damit soll nicht nur die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert, sondern auch die Grundlage für eine effiziente Maßnahmenplanung gelegt werden. Besonders wichtig ist dabei die Möglichkeit, über eine klare Priorisierung von Projekten Fördermittel zu beantragen und den kommunalen Haushalt zielgerichtet einzusetzen.
Besonders positiv ist hervorzuheben, dass auch die Ergebnisse der Anfang des Jahres durchgeführten Umfrage der Initiative „Fahrradfreunde Ottweiler“ in das Konzept eingeflossen sind. Mit 274 Rückmeldungen liefert diese einen wertvollen Einblick in die aktuellen Wahrnehmungen und Bedürfnisse der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Stadt Ottweiler.
Otfried Ratunde unter den ausgezeichneten Bürgern
Zum ersten Mal überhaupt wurde gestern die Kommunale Ehrenamtsauszeichnung verliehen – eine besondere Würdigung für Menschen, die sich mit Herzblut ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagiert haben, die vom Innenminister nach der vergangenen Kommunalwahl im Juni 2024 ins Leben gerufen wurde.
Innenminister Reinhold Jost betonte bei der Verleihung:
„Diese Menschen übernehmen freiwillig Verantwortung, gestalten aktiv ihre Heimat und stärken durch ihren Einsatz unser demokratisches Fundament. Sie sind das Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung – ein Vorbild für politische Teilhabe und sozialen Zusammenhalt.“
Im Schloßtheater kam der Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Die Entscheidungen wurden einstimmig getroffen. Nur im Punkt Haushaltsplan und Satzung kam es zu zwei Enthaltungen.
Im Blick stand der Haushalt, wobei die Investitionen in Höhe von ca. 7.400.000 Euro bereits im Februar beschlossen waren. Darauf wies Bürgermeister Holger Schäfer hin. Die Vorzeichen des Haushalts, wie die zunehmende Verschuldung, die steigenden Sozialausgaben, insbesondere vor dem Hintergrund der Kreisumlage und die Folgen des Ukrainekrieges, wirken sich weiter aus.
Am 19. November 2024 hat der Stadtrat die Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der geltenden Fassung wird die beschlossene Satzung nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
Die Stadt Ottweiler hat den Beteiligungsbericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in einer Rechtsform des privaten Rechts gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz -KSVG- für das Jahr 2023 erstellt.
Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet.
Zu diesem Zweck liegt er in der Zeit vom 02.12. bis 10.12.2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, montags und mittwochs von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr - 17.30 Uhr) im Rathaus, Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.
Ottweiler, den 22.11.2024
Der Bürgermeister
gez.
Holger Schäfer
Vor Kurzem wurde ein Flugblatt zur Situation in der Dörrenbacher Straße verteilt. Die Kreisverwaltung nimmt dazu Stellung:
Für die Dörrenbacher Straße im Ortsteil Fürth wurde durch den Landesbetrieb für Straßenbau eine Lärmberechnung nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit den entsprechenden Lärmschutz-Richtlinien durchgeführt. Dabei werden beispielsweise Verkehrsmenge, Geschwindigkeiten, Topografie und auch die Bebauungslage einbezogen.
Die Lärmberechnung ergab, dass an den fraglichen Stellen, u.a. an der Dörrenbacher Straße 28-44, keine Überschreitung der zulässigen Richtwerte festzustellen war. Aus diesem Grund waren von Seiten des saarländischen Verkehrsministeriums keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen notwendig.
Die Stadt Ottweiler ist zuständig für die Verkehrsüberwachung und damit auch für Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen. Sie hat bereits im Jahr 2022 ein Geschwindigkeitsdisplay installiert, das den Verkehrsteilnehmern signalisiert, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird. Auch Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde wie die Errichtung eines „Geschwindigkeitstrichters“ zeigen Wirkung.
Die Ruhefrist der bis zum 31. Dezember 1993 belegten Reihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach und in Ottweiler, Seminarstraße, lief 2023 ab.
Diese Reihengrabstätten werden hiermit gemäß §§ 10 und 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ottweiler vom 01. Januar 2023 zur Einebnung aufgerufen. Die Reihengrabstätten werden gekennzeichnet.
Der Stadtrat trat im Schulungssaal des Feuerwehrgerätehauses für die Beratung und die Beschlussfassung unterschiedlicher Tagesordnungspunkte zusammen. Die Entscheidungen waren verbunden mit durchweg einstimmigen Voten und wenigen Enthaltungen zu vereinzelten Punkten.
Zu den einzelnen Inhalten:
Das Investitionsprogramm für das Jahr 2025 ist beschlossen worden. Das Programm bezieht sich auf alle Stadtteile und unterschiedliche Bereiche der Daseinsvorsorge. Am Investitionsprogramm lässt sich die Vielseitigkeit der kommunalen Arbeit verdeutlichen. Einen Schwerpunkt kann man in den Investitionen für den schulischen und vorschulischen Bereich ausmachen, für die Infrastruktur der Grundschulen und der Kindergärten und Kindertagesstätten beziehungsweise für die Ganztagsbetreuung. Aber auch das Thema Brandschutz hat Priorität. Zudem gehört der Erhalt der Infrastruktur im Allgemeinen zu den ständigen Aufgaben der Stadtverwaltung.