Ruhefristen der belegten Reihengräber auf dem Friedhof Fürth abgelaufen

Die Ruhefrist der bis zum 31. Dezember 1993 belegten Reihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach und in Ottweiler, Seminarstraße, lief 2023 ab.

 

Diese Reihengrabstätten werden hiermit gemäß §§ 10 und 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ottweiler vom 01. Januar 2023 zur Einebnung aufgerufen. Die Reihengrabstätten werden gekennzeichnet.

 

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Landkreis Neunkirchen und DRK bieten kostenloses Training für Seniorinnen und Senioren zuhause an!

Das Deutsche Rote Kreuz bietet im Landkreis Neunkirchen ein Training zuhause für ältere Menschen an.

 

Das Angebot ist für die Teilnehmenden kostenlos und auf einen Zeitraum von 10 Terminen befristet. Die vom DRK geschulten Besucherinnen und Besucher führen mit den Teilnehmenden Übungen zur Sturzprävention und Mobilisation durch. Inhalte der Übungsstunde sind Kräftigungsübungen, Übungen zum Gleichgewicht und zur Beweglichkeit. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme. Vorgesehen sind einstündige Besuche einmal in der Woche. Die Termine werden individuell abgesprochen, sollten aber regelmäßig stattfinden.

 

Menschen, die bereits in der Pflegeversicherung eingestuft sind, können nicht teilnehmen, da es sich um eine präventive Maßnahme zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit handelt.

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Besuch auf der Schafweide

Am 30 Januar besuchte eine kleine Projektgruppe vom Kindergarten Fürth die Schafweide von Christel Mathieu. Frau Mathieu, die als Heilerziehungspflegerin tiergestützt mit ihren Schafen arbeitet, war auf Nachfrage sofort gerne bereit den Kindern zum Abschluss ihres Schafprojektes den echten Kontakt zu ihren Schafen zu ermöglichen. Im Projekt hatten die Kinder die Möglichkeit sich in Mitmachgeschichten und Turnstunden zum Thema Schaf zu bewegen, mit Schafwolle zu basteln, Schaf-Muffins zu backen oder allerlei Schafprodukte kennenzulernen. Nach einem kurzen Spaziergang, zu dem Frau Mathieu Kinder, Eltern und Erzieher am Kindergarten abholte, konnten die Kinder auf der Weide ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus dem Projekt mit Frau Mathieu teilen und durch echte Erfahrungen vertiefen. An dieser Stelle auch nochmal ein großes Dankeschön an Frau Mathieu und ihre Walliser Schwarznasenschafe.

Die Stadt Ottweiler teilt mit - Neues aus dem Stadtrat (01.02.2024)

Der Stadtrat trat im Versammlungsraum der Freiwilligen Feuerwehr zusammen - zur Kenntnisnahme, zur Beratung und zur Beschlussfassung unterschiedlicher Tagesordnungspunkte. Die Entscheidungen waren verbunden mit einstimmigen und teils mehrheitlichen Voten, dann verbunden mit lediglich einer Gegenstimme oder einer Enthaltung.

 

Zu den einzelnen Inhalten:

 

Der zukünftigen Verwendung des Wappens der Stadt Ottweiler durch den Rotary Club Ottweiler steht nichts entgegen.

 

Dem Wirtschaftsplan des Zweckverbandes eGO Saar wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 ist einstimmig beschlossen worden. Das Programm bezieht sich auf alle Stadtteile und unterschiedliche Bereiche der Daseinsvorsorge. Am Investitionsprogramm lässt sich die Vielseitigkeit der kommunalen Arbeit verdeutlichen. Einen Schwerpunkt kann man in den Investitionen für den schulischen und vorschulischen Bereich ausmachen, für die Infrastruktur der Grundschulen und der Kindergärten und Kindertagesstätten bzw. der Ganztagsbetreuung. Zu nennen sind auszugsweise folgende Positionen: 

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Die Friedhofsverwaltung informiert

Die Friedhofsverwaltung der Stadt Ottweiler teilt mit, dass auf dem Friedhof Seminar sowie den Friedhöfen der Stadtteile Mainzweiler, Fürth, Steinbach und Lautenbach alle Urnen-/Reihengräber, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1992 und alle Kinderreihengräber, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2002 belegt wurden zur Abräumung bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen werden.

 

Des Weiteren werden alle Wahlgräber auf dem Seminar-Friedhof sowie dem Friedhof in dem Stadtteil Mainzweiler, die in dem Zeitraum vom 02. Januar 1992 bis zum 31. Dezember 1992 belegt wurden und keine Verlängerung des Nutzungsrechts gewünscht ist, zur Abräumung bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen.

 

 

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Neues aus dem Stadtrat

Unter der Leitung des Ottweiler Bürgermeisters, Holger Schäfer, kam der Stadtrat im großen Saal des Schloßtheaters zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Die öffentliche Sitzung umfasste eine Reihe von Tagesordnungspunkten, deren Erörterung die Vielseitigkeit der kommunalen Aufgabenstellungen erneut zum Ausdruck brachte. Alle Beschlüsse fielen einstimmig, bei wenigen Enthaltungen oder Gegenstimmen.

 

Eingangs ging es um den Stellenplan für 178 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Haushaltssatzung 2023. Der Haushaltsplan weist Erträge von ca. 27.730.012 Euro auf, Aufwendungen für 32.694.511 Euro. Das Defizit aus Liquiditätskrediten aus 2022 betrug ca. 14 Millionen Euro. 32.694.511 Euro kann die Stadtverwaltung verwenden - für die Straßenunterhaltung, den ÖPNV, die Kinderbetreuung, die Grundschulen, das Immobilienmanagement und für anderes mehr. 9.745.472 Euro davon fließen für die Kreisumlage und andere Umlagen ab. Die Stadtverwaltung investiert 6.919.700 Euro für die Kita-Bereiche und die Grundschulen, die Dorfentwicklung und den Brandschutz, um einige Beispiele zu nennen. Dafür wird ein Investitionskredit von 4.685.000 Euro benötigt. Die Verbindlichkeiten der Stadt betrugen Ende 2022 ca. 16,2 Millionen Euro. Stellenplan und Haushalt wurden beschlossen.

 

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Bekanntmachung - Erhöhung des Gruppengeldes in den städtischen Kindertageseinrichtungen

 

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 27.06.1997 in der derzeit gültigen Fassung, den Bestimmungen des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (SKBBG) vom18.06.2008 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 26.04.1978 in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Ottweiler am 30.03.2023 folgende Anlage zur Satzung über Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler beschlossen:

 

Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

Folgende Monatsbeiträge werden erhoben:

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Neues aus dem Stadtrat (12.11.2020)

Unter der Leitung des Ottweiler Bürgermeisters, Holger Schäfer, kam der Stadtrat im Saal des Schloßtheaters zur Beratung und zur Beschlussfassung zusammen. Während der Erörterung der Tagesordnungspunkte zeigte sich wieder deutlich die Vielseitigkeit der kommunalen Aufgabenstellungen. Für fast alle Beschlüsse ergab sich ein einstimmiges Votum. Noch ein Hinweis: Werden nachfolgend Finanzsummen genannt, so sind diese der Verständlichkeit halber gerundet angegeben.

Der Jahresabschluss 2019 für das Abwasserwerk lag vor und wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist mit Erträgen von 3,7 Millionen Euro und Aufwendungen von 3,5 Millionen Euro einen Überschuss von annähernd 250.000 Euro auf. Der Beschluss fiel einstimmig.

Der Jahresabschluss 2019 für den Ludwig-Jahn-Bad-betrieb lag vor und wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist mit Erträgen von 150.000 Euro und Aufwendungen von 390.000 Euro einen Verlust von annähernd 240.000 Euro aus. Der Beschluss fiel einstimmig.

 

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Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

Satzungsänderung

 

Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 16. September 2020 beschlossen, die Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler ab dem 01.10.2020 wie folgt zu ändern:

 

Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

 

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Die Arbeiten für die Einrichtung eines Grüngut-Sammelplatzes haben begonnen

Der Weg für eine weitere Tiefbaumaßnahme im Bereich der Stadt Ottweiler ist frei. Der Stadtrat stimmte während seiner vorletzten Sitzung einer entsprechenden Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zu. Aber auch alle anderen üblichen Hürden, die im Zuge der Genehmigung solcher Vorhaben anstehen, sind genommen. Die Arbeiten haben begonnen.

Die Anlage wird nördlich von Steinbach, in der Nähe, aber auch mit Abstand zur B 420 gebaut. Sie wird von Richtung Steinbach oder Ottweiler über einen gut ausgebauten asphaltierten Feldweg und entsprechender Einbahnrichtung zu erreichen sein, der sich zwischen der L 288 und der B 420 erstreckt. 

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Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2020

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2020 beschlossen.

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird nachstehend die Satzung öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

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Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutannahme der Stadt Ottweiler

Aufgrund der §§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 26.4.1978 i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.5.1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 55 Verwaltungsstrukturreformgesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393), der §§ 7 und 8 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) vom 26.11.1997 (Amtsblatt S. 1352), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2016 (Amtsblatt I S. 1150) wird gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Ottweiler vom 17.12.2019 folgende Satzung erlassen:

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Bebauungsplan „Wohnbebauung Kurzer Weg“

in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Fürth

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Wohnbebauung Kurzer Weg“ aufzustellen (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 27.06.2019.hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Kurzer Weg”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt folgende Ziele:

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Nachmittagsbetreuung der Schule in Fürth und Bau eines Einfamilienhauses Thema in der Stadtratssitzung

Neues aus dem Stadtrat (19.02.2019)

Unter der Leitung des Ottweiler Bürgermeisters, Holger Schäfer, kam der Stadtrat im Saal des Feuerwehrgerätehauses zur Beratung und Beschlussfassung zusammen. Die Feuerwehr in Ottweiler-Zentral soll nach Lieferung des neuen Drehleiterfahrzeuges in diesem Jahr zudem ein neues Löschfahrzeug im nächsten Jahr bekommen. Im unteren Bereich des Betzelhübels soll es einen Lebensmittelmarkt geben. Am Betzelhübel wird die Errichtung eines Pflegeheims für Senioren geplant, was einen Pluspunkt für die soziale Infrastruktur erbringt. Ein „Grüngut-Sammelplatz“ soll in der Nähe von Steinbach gebaut werden. Das Investitionsprogramm sieht vielfältige Maßnahmen vor. Konkret zu den Ergebnissen sowie zu den Beschlüssen, die, von zwei Ausnahmen abgesehen, einstimmig fielen:

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Gemeinsam für Ottweiler - Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Blick

„Vor einiger Zeit habe ich bereits auf den Zusammenhang von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit hingewiesen“ so Bürgermeister Holger Schäfer, der zwar einige Verbesserungen feststellen kann, der aber auch nochmals das Interesse darauf richten möchte. „Im Sinne aller ist es einfacher, wenn bestimmte, einfache Regeln eingehalten werden. Das ermöglicht ein besseres Miteinander. Ein „fair play“ ist besser als der ständige Ruf nach dem Polizisten oder der Einsatz von Ordnungskräften“, sagte der Ottweiler Rathauschef, den immer wieder Hinweise auf das Fehlverhalten einiger erreichen.

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Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2019

BEKANNTMACHUNG

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2019

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ottweiler für das Jahr 2019 beschlossen.

 

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Bekanntmachung der Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)

Am 13. Dezember 2018 hat der Stadtrat die Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.

Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der geltenden Fassung wird die beschlossene Satzung nachstehend öffentlich bekannt gemacht.

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Meldefrist zur gesplitteten Abwassergebühr

Für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr für das Jahr 2019 sind die am 30.09.2018 bestehende Verhältnisse maßgebend. Später erfolgte Flächenänderungen können nicht mehr für das Jahr 2019 berücksichtigt werden.

Die Stadt Ottweiler weist insbesondere darauf hin, dass für alle Gebührenpflichtige, die durch Flächenveränderungen eine Erhöhung der Messzahl bewirken, eine satzungsgemäße Anzeigepflicht besteht.

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Neues aus den Ortsräten

Alle Ortsräte haben unter anderem das Investitionsprogramm diskutiert - Lautenbach am 27.11, Fürth am 28.11., Mainzweiler am 29.11., Steinbach am 30.11., Ottweiler am 4.11. Das Programm ist weitgehend begrüßt worden - in Ottweiler mehrheitlich, in Mainzweiler mehrheitlich nicht.

 

Was gibt es zudem Neues zu berichten?

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Neues aus dem Stadtrat (08.06.2017)

Unter der Leitung des Ersten Vorsitzenden der Stadt, Hans Peter Jochum, trat der Stadtrat im Schlosstheater zusammen.

 

Übersicht:

  • Allgemeine Punkte
  • Dependance Fürth bleibt vorerst erhalten
  • Personalien
  • Neues aus dem Ortsrat Steinbach
  • Neues aus dem Ortsrat Ottweiler

 

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Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Jugendrat der Stadt Ottweiler

Bekanntmachung
Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Jugendrat der Stadt Ottweiler
Aufgrund des § 1 der Satzung über die Einrichtung eines Jugendrates in der Stadt Ottweiler in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes, der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung ist für das Gebiet der Stadt Ottweiler ein Jugendrat zu wählen.
Die Jugendlichen im Wahlgebiet der Stadt Ottweiler werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die im Juni 2017 stattfindende Wahl des Jugendrates der Stadt Ottweiler

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Das Ordnungsamt der Stadt Ottweiler informiert:

Aufgrund mehrerer aktueller Vorfälle -vor allem in den Ortsteilen- weist das Ordnungsamt auf § 4 der Polizeiverordnung der Stadt Ottweiler hin:
Hunde dürfen innerhalb bebauter Ortslagen ausschließlich an der Leine geführt werden (Leinenzwang). Dies gilt auch für Naherholungsanlagen sowie für Wege in Rufweite von bebauten Lagen.

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Neues aus den Ortsräten

Die Etatpläne der Stadtverwaltung sind in den jeweiligen Ortsräten erörtert worden, was in der Folge mit Ablehnung, aber auch mit einheitlicher Zustimmung verbunden war.

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Inlineskate-Workshops in den Osterferien

In der zweiten Woche der Osterferien wird es noch einmal sportlich. Inlineskaten ist nach wie vor ein beliebter Sport bei Kindern und Jugendlichen, deshalb bietet das Jugendbüro in Kooperation mit Caro´s Inline Academy Kurse für Einsteiger und Fortgeschrittene an. Egal, ob der Osterhase die Inliner erst gebracht hat oder ob man sich schon länger auf Rollen bewegt, in diesem Jahr ist für jeden etwas dabei.
Zunächst können die Anfänger den sicheren Stand auf den Inlinern, erstes Rollen und Antreiben, Kurven fahren und Bremsen lernen.
Im Kurs für Fortgeschrittene werden neben dem sicheren Fahren auch Tricks und kleine Kunststücke eingeübt.

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BEKANNTMACHUNG - Ruhefrist Reihengrabstätten läuft ab

BEKANNTMACHUNG
Die Ruhefrist der bis zum 31. Dezember 1986 belegten Reihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Mainzweiler, Steinbach, Fürth, Lautenbach und in Ottweiler, Seminarstraße, läuft in 2017 ab.
Diese Reihengrabstätten werden hiermit gemäß §§ 10 und 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ottweiler vom 25. April 2012 zur Einebnung aufgerufen. Die Reihengrabstätten sind gekennzeichnet.

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Neujahrsgrüße des Bürgermeisters

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Schon wieder ist das alte Jahr vorüber. Unser Blick ist auf das neue Jahr gerichtet, das mit Sicherheit weitere Herausforderungen, aber auch viel Neues und Gutes bringen wird. Ich meine, was auch immer kommt, wir sollten das Beste daraus machen.

In meinem Alltag erhalte ich einen guten Einblick in verschiedene Bereiche. Es freut mich, dass ich in vielen Begegnungen mit der jungen und mit der älteren Generation im Hinblick auf das neue Jahr trotz allem insgesamt Hoffnung und Optimismus feststellen kann.

Mit dieser Hoffnung und Zuversicht sind die entscheidenden Voraussetzungen für ein gutes Gelingen gegeben. Nutzen wir in diesem Sinne den Neubeginn, gehen wir das neue Jahr entsprechend an.

Wir wissen um unsere Stärken, die Kreativität und die Entschlusskraft, die uns verbindet. Insofern bleibe ich zuversichtlich und schätze das Engagement, das auf allen Ebenen zu erleben ist.

Herzlichen Dank dafür!

Alles Gute für das neue Jahr!

Holger Schäfer
- Bürgermeister der Stadt Ottweiler -

Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ostertal“

Amtliche Bekanntmachung
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ostertal“
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 23 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet „Ostertal“ (6509-301) als Naturschutzgebiet auszuweisen.

 

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Neues aus dem Stadtrat (29.09.2016)

Unter der Leitung des Ottweiler Bürgermeisters Holger Schäfer trat der Stadtrat im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses zur Beratung und Beschlussfassung zusammen.

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"Zur Ring" und Feuerwehrgerätehaus Fürth sind Themen in der Sitzung des Ottweiler Stadtrates am 29.09.2016

BEKANNTMACHUNG
Sitzung des Stadtrates
Am Donnerstag, dem 29.09.2016, 18:00 Uhr findet im Schulungssaal des Feuerwehrgerätehauses, Im Alten Weiher 12, Ottweiler eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Ottweiler statt.


TAGESORDNUNG

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Ausweisung eines Naturschutzgebietes

Amtliche Bekanntmachung
Ausweisung eines Naturschutzgebietes
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 26 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet „Ostertal" (6509-301) als Naturschutzgebiet auszuweisen.

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Tagesordnungspunkt: Aufstellung eines Bebauungsplans in Fürth

BEKANNTMACHUNG
Sitzung des Stadtrates der Stadt Ottweiler
Am Donnerstag, dem 14.07.2016, 18:00 Uhr findet im großen Saal des Schloßtheaters, Schloßhof 6, Ottweiler eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Ottweiler statt.

 

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Zaun statt Mauer am Friedhof

Der Stadtrat Ottweiler hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Ende Januar eingestürzte Sandsteinmauer am Friedhof Fürth durch einen Zaun zu ersetzen.

Eine Instandsetzung der Mauer hätte nach Angaben der Stadt rund 53000 Euro gekostet. Die Materialkosten für einen Stahlgitterzaun inklusive Beton betragen etwa 5000 Euro. Der Ortsrat Fürth hatte schon der kostengünstigeren Variante zugestimmt.

Die Stadt Ottweiler informiert: Gelbe Säcke ordnungsgemäß entsorgen.

Die Stadt Ottweiler informiert: Gelbe Säcke ordnungsgemäß entsorgen
Aus gegebenen Anlass weist die Stadt Ottweiler auf die ordnungsgemäße Entsorgung von Verkaufsverpackungen hin, die über das Duale System erfolgt (Gelbe Säcke). Immer wieder kommt es vor, dass die Gelben Säcke schon mehrere Tage vor dem eigentlichen Abfuhrtag rausgelegt werden. Insbesondere im historischen Altstadtbereich von Ottweiler ist dies kein schöner Anblick, wenn übers Wochenende die Säcke an bestimmten Sammelpunkten rausgelegt werden.

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