Information der Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler - Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 -

- Grundsteuer-Reform zum 01.01.2025 -

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

zum 1. Januar 2025 tritt die lang vorbereitete Grundsteuerreform in Kraft. Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer*innen in Kürze ihre jährlichen Grundsteuerbescheide, die erstmals auf den vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträgen basieren.

 

Die Grundsteuerreform hat zum Ziel, dass die Umsetzung in den Städten und Gemeinden zunächst „aufkommensneutral“ erfolgen soll. Das bedeutet für die Stadt Ottweiler, dass aufgrund der vom Finanzamt festgesetzten neuen Messbeträge nicht mehr Einnahmen im Bereich der Grundsteuer erzielt werden sollen als bisher.

Da die neuen Messbeträge für die Grundstückseigentümer der Stadt Ottweiler in der Gesamtsumme höher liegen als bisher, wurde vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B um 50 Punkte zu senken und auf 445 v.H. festzusetzen.

 

Die Senkung des Hebesatzes verhindert jedoch nicht, dass im Einzelfall eine höhere Jahressteuer als bisher fällig werden kann. Dieser Fall tritt ein, wenn seitens des Finanzamtes ein weitaus höherer Messbetrag als zuvor festgesetzt wurde. Umgekehrt kann eine Reduzierung des bisherigen Messbetrages zur Fälligkeit einer geringeren Jahressteuer führen.

 

Aufgrund der Erstveranlagung der neu festgesetzten Grundsteuer erwartet die Steuerverwaltung der Stadt Ottweiler ein erhöhtes Aufkommen an telefonischen und schriftlichen Rückfragen.

 

Die Stadt Ottweiler ist bei der Berechnung der Jahressteuer an die vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge gebunden. Daher ist für alle Fragen, die den neuen Grundsteuermessbetrag betreffen, die Zuständigkeit des Finanzamtes gegeben.

 

Das Finanzamt St. Wendel hat zu diesem Zweck eine Telefon-Hotline für Rückfragen eingerichtet.

 

Diese Hotline ist zu erreichen unter der Nummer 0681 501 6288