Ruhefristen der belegten Reihengräber auf dem Friedhof Fürth abgelaufen

Die Ruhefrist der bis zum 31. Dezember 1993 belegten Reihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen in den Stadtteilen Mainzweiler, Steinbach, Fürth und Lautenbach und in Ottweiler, Seminarstraße, lief 2023 ab.

 

Diese Reihengrabstätten werden hiermit gemäß §§ 10 und 13 Abs. 5 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Ottweiler vom 01. Januar 2023 zur Einebnung aufgerufen. Die Reihengrabstätten werden gekennzeichnet.

 

 

Die Nutzungsberechtigten werden satzungsgemäß gebeten, die Grabmale und sonstigen Anlagen bis spätestens 31.05.2024 zu entfernen. Die Satzung schreibt vor, dass die Grabmale und sonstige Anlagen danach in das Eigentum der Stadt Ottweiler übergehen.

 

Einwände gegen den Ablauf der Nutzungszeit sind bis spätestens 31.05.2024 bei der Stadt Ottweiler, Goethestraße 13 a, Zimmer 17, schriftlich geltend zu machen oder zu Protokoll zu erklären.

 

Die Friedhofsverwaltung steht Ihnen für Rückfragen selbstverständlich auch telefonisch unter der Nr. 06824/3008-21 zur Verfügung.