Für die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr für das Jahr 2021 sind die am 30.09.2020 bestehenden Verhältnisse maßgebend. Später erfolgte Flächenänderungen können nicht mehr für das Jahr 2021 berücksichtigt werden.
Die Stadt Ottweiler weist insbesondere darauf hin, dass für alle Gebührenpflichtige, die durch Flächenveränderungen eine Erhöhung der Messzahl bewirken, eine satzungsgemäße Anzeigepflicht besteht.
Unter einer Änderung versteht man z.B. die Errichtung eines Neubaus, Anbaumaßnahmen, die Errichtungen einer Zisterne oder Regenwassersammelanlage, Entsiegelungen, das Pflastern von Zufahrten, Wegen und Terrassen etc.
Wir bitten alle Bürger, die von solchen Änderungen betroffen sind, sich mit der Stadt Ottweiler in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner bei der Stadt Ottweiler ist das Steueramt, Frau Becker (Tel.: 06824/3008-30).