Bürgermeister und Stadtrat von jeder Strafbarkeit freigesprochen
Bürgermeister Holger Schäfer erhielt einen Bescheid der Staatsanwaltschaft Saarbrücken zur Kenntnis, wonach ein wegen Strafanzeige eingeleitetes Ermittlungsverfahren mangels strafrechtlich relevantem Verhalten eingestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ist der Auffassung, dass weder dem Ottweiler Bürgermeister Holger Schäfer noch den Mitgliedern des Stadtrates ein strafrechtliches Verhalten wie Vorteilnahme im Amt oder Korruption im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge zwischen der Stadt Ottweiler und der Firma Abo Wind AG einerseits und der Stadt und der Firma juwi andererseits vorzuwerfen ist.
Der Bürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates sind von jeder Strafbarkeit freigesprochen, die Beschuldigungen eines Beschwerdeführers und einer Bürgerinitiative gegen Windkraft in Lautenbach sind haltlos.