
In Artikel 6 der FFH-Richtlinie sind Hinweise für das Gebietsmanagement enthalten.
Demnach sollen die EU-Mitgliedstaaten eine Verschlechterung der Lebensraumtypen und erhebliche Störungen der Natura 2000-Arten vermeiden. In Managementplänen sollen entsprechende Maßnahmen formuliert werden, die auf die ökologischen Ansprüche der Lebensraumtypen und Arten ausgerichtet sind.
Das Gebietsmanagement ist ein wirksames Instrument für einen gemeinsamen Umsetzungsprozess mit den Flächennutzern. Es soll alle Beteiligten einbeziehen und so die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung in den Schutzgebieten sichern.
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – hat die Erstfassung des Managementplans zum Natura2000-Gebiet „Ostertal“ überarbeitet und die Einwendungen/Bedenken, die im Rahmen der Nutzergespräche am 26./28.09.2017 geäußert wurden, soweit fachlich vertretbar, umgesetzt. Der Anhörungsentwurf des Managementplans sowie die Maßnahmenkarten können im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.naturschutzdaten.saarland.de/natura2000/Natura2000/gebietsspezifische%20Daten/6509-301_Ostertal/Management-Planung/Struktur.html
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens (gemäß § 5 Abs. 1 der Schutzgebietsverordnung „N 6509-301 Ostertal“ vom 01. Februar 2017 (Amtsblatt I 2017, S. 194), geändert durch Artikel 85 der Verordnung vom 21. November 2019 (Amtsblatt I, S. 944)) können die Nutzungsberechtigten weitere Anmerkungen und Anregungen zur überarbeiteten Fassung des Managementplans schriftlich bei dem
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat D/1
Naturschutz, Nachhaltigkeit, Rechtsangelegenheiten der Abteilung
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
bis Montag, den 25.07.2022, äußern.
Saarbrücken, den 01.07.2022
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Oberste Naturschutzbehörde -
Im Auftrag
Gez. Tim Otto