Schutzkonzept für Gottesdienste angepasst

Die Gottesdienste in der kath. Pfarreiengemeinschaft Ottweiler sind auch unter den Einschränkungen der Coronakrise fester Bestandteil des Gemeindelebens geblieben. Möglich wurde das durch ein sehr umsichtiges und diszipliniertes Verhalten aller Beteiligten und die konsequente Anwendung der Hygienekonzepte in den einzelnen Kirchen.

Am 25. Juni 2021 hat das Bistum Trier sein Schutzkonzept erneut angepasst und aktualisiert. Zwei wesentliche Änderungen sind hervorzuheben:

 

Die Zahl der Gottesdienstbesucher ist nach wie vor begrenzt. Diese Begrenzung ergibt sich ausschließlich aus dem Abstandsgebot. Anmeldungen zu den Gottesdiensten erfolgen nur über das Pfarrbüro: telefonisch 0 68 24 / 24 12 (Fürth 0 68 58 / 4 43) oder persönlich während der Öffnungszeiten. Das im Bistum Trier geltende Schutzkonzept kann in der jeweils aktuellen Online-Fassung eingesehen werden: https://www.bistum-trier.de/liturgie/schutzkonzept-corona/ (hwb)

 

1.

Es besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 (im weiteren Mund-Nasen-Bedeckung genannt). Die Maskenpflicht entfällt am festen Platz, d. h. sobald der Gottesdienstbesucher seinen zugewiesenen Platz eingenommen hat, kann er die Maske ablegen. Beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang, sowie immer dann, wenn das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

2.

Im saarländischen Teil des Bistums ist der Gemeindegesang wieder erlaubt. Zu beachten ist allerdings, dass der Gesang nur mit aufgesetzter Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen darf.