Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

Satzungsänderung

 

Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 16. September 2020 beschlossen, die Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler ab dem 01.10.2020 wie folgt zu ändern:

 

Anlage zur Satzung über die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Ottweiler

 

Folgende Monatsbeiträge werden erhoben:

  1. Verzeichnis der Elternbeiträge nach § 5

 

Ottweiler, den 16. September 2020

Der Bürgermeister

gez. Holger Schäfer)

a)

Regelkindergartenplatz

 

(7.30 Uhr bis 13.30 Uhr) —  83,00 €

b)

Ganztagskindergartenplatz  — 137,00 €

 

(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

c)

Teilzeitkrippenplatz  — 192,00 €

 

(7.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

 

Bei Neuanmeldungen nur noch im Kindergarten Fürth möglich!

d)

Ganztagskrippenplatz  — 272,00 €

 

(7.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

e)

Bei tageweiser Inanspruchnahme (Service-Tag)

 

der ganztägigen Betreuung ist je Betreuungstag ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten.

Dieser beträgt für den

- Ganztagesplatz im Kindergarten 6,00 €

- „Servicetag“ in der Nachmittagsbetreuung 6,00 €

Die Inanspruchnahme der tageweisen Ganztagesbetreuung ist auf begründete

Ausnahmefälle zu beschränken und vorher anzumelden.

Im Vorfeld ist immer das Einverständnis des Leiters/der Leiterin der Einrichtung

einzuholen.

Verzeichnis des Gruppengeldes nach § 5 Abs. 9

  1. Gruppengeld Kindertagesstätte Lehbesch 10,00 €

  2. Gruppengeld Kindergarten Fürth/Lautenbach 3,50 €

  3. Gruppengeld FGTS Lehbesch 5,00 €