Am 13. Dezember 2018 hat der Stadtrat die Satzung der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren (Abwassergebührenhöhesatzung) beschlossen.
Gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der geltenden Fassung wird die beschlossene Satzung nachstehend öffentlich bekannt gemacht.
“Satzung
der Stadt Ottweiler zur Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren
(Abwassergebührenhöhesatzung)
Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in Verbindung mit §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), der §§ 14 und 15 Absatz 4 Satz 3 und 4 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) sowie der §§ 50a und 132 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird auf Beschluss des Stadtrates vom 13. Dezember 2018 folgende Satzung erlassen:
§ 1
Höhe der Gebühr
1. |
Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr nach § 9 der Beitrags- und Gebührensatzung beträgt je m³ eingeleiteter Schmutzwassermenge 3,97 € / m³. |
2. |
Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr nach § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung beträgt je m² angeschlossener, bebauter, überbauter und befestigter Grundstücksfläche 0,75 € / m². |
3. |
Der Gebührensatz eines Zwischenzählers für abzugsfähige Wassermengen nach § 8 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung beträgt 3,10 € / Monat. |
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.”
- - -
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Ottweiler, 14.12.2018
Der Bürgermeister
gez.
Holger Schäfer