Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ostertal“

Amtliche Bekanntmachung
Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ostertal“
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund des § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 4. April 2006 (Amtsbl. S. 726), in Verbindung mit den §§ 23 und 32 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl I. S. 2542), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, das NATURA 2000-Gebiet „Ostertal“ (6509-301) als Naturschutzgebiet auszuweisen.

 

Das Schutzgebiet liegt in den Städten St. Wendel, Gemarkungen Leitersweiler, Hoof, Osterbrücken, Marth, Niederkirchen, Saal, Bubach, Werschweiler und Dörrenbach, Neunkirchen, Gemarkungen Münchwies, Hangard und Wiebelskirchen, Ottweiler, Gemarkungen Fürth, Steinbach und Ottweiler sowie in der Gemeinde Freisen, Gemarkungen Grügelborn und Haupersweiler, und umfasst ca. 468 ha. Der Entwurf des Verordnungstextes, die Erläuterungen, die Übersichtskarte sowie die Detailkarten 1:2000 liegen vom 24.10.2016 bis zum 24.11.2016 (einschließlich) im Rathaus der Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Stadt Ottweiler Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.

Ottweiler, den 05.10.2016
Gez. Holger Schäfer
Bürgermeister Stadt Ottweiler